ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

von RMI GmbH, Fritz-Minhardt-Straße 1, 76456 Kuppenheim

Für alle Mietverträge gelten ausdrücklich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, sie werden schriftlich zwischen Mieter und Vermieter vereinbart.

§ 1. Zustand der Lagerräume bei Mietbeginn

Der Mieter hat die RMI GmbH bei Anmietung besichtigt und erkennt den Zustand als vertragsgerecht an. Bei Übernahme hat er die angemietete Box nochmals zu kontrollieren und Schäden oder Verunreinigungen unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen. Andernfalls ist von einem ordnungsgemäßen Zustand der Mietbox bei Übergabe auszugehen.

§ 2. Nutzung / Einlagerung

Die Box ist von dem Mieter in einem sauberen und einwandfreien Zustand zu halten. Gemeinschaftliche Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Veränderungen der Box bauliche Arbeiten, Befestigungen an Boden, Wänden oder Decken dürfen nicht vorgenommen werden. Das Abteil darf ausschließlich zu Lagerzwecken genutzt werden. Eine sonstige Nutzung, insbesondere als Büro, Geschäftsadresse, Wohnraum sowie eine Nutzung für Zwecke oder Tätigkeiten, die einer gewerblichen oder sonstigen behördlichen Zustimmung bedürfen sind nicht gestattet. In der Box dürfen nur trockene Gegenstände eingelagert werden. Die Lagerung von Tieren und Pflanzen jeglicher Art sind verboten. Der Mieter verpflichtet sich, die Box nur so zu nutzen, dass hieraus weder Gefahren und / oder Schäden für Rechtsgüter des Vermieters oder Dritter, noch Umweltschäden entstehen. Es ist ausdrücklich untersagt, feuer- und explosionsgefährliche, radioaktive, zur Selbstentzündung geeignete, giftige, ätzende oder übel riechende Substanzen oder Gegenstände einzulagern. Die Einlagerung von Waffen, Suchtstoffen, Abfallstoffen, Müll oder Sondermüll, egal welcher Art, ist verboten.

Außerdem dürfen verderbliche Substanzen oder Gegenstände, sowie Sachen oder Güter, die von Ungeziefer befallen werden können, nicht gelagert werden.

Der Mieter hat die Box und das Lagergebäude so zu nutzen dass andere Mieter weder gestört, noch beeinträchtigt werden. Dem Mieter ist es zu keinem Zeitpunkt gestatten außerhalb des gemieteten Bereichs (z.B. auf den Gängen, Korridoren etc.) Gegenstände abzustellen oder zu lagern. Insbesondere die Fluchtwege sind stets freizuhalten.

In der Box, sowie im gesamten Lagergebäude gilt ein striktes Rauchverbot. Löst der Mieter, eine ihn begleitende Person oder eine von ihm zum Zutritt autorisierte Person durch Fehlverhalten, einen Fehlgebrauch der Einrichtungen oder in sonstiger Weise einen Fehlalarm aus, so ist der Mieter verpflichtet, die dadurch entstehenden Kosten (Feuerwehreinsatz, Einsatz von Personal oder Sicherheitsdienst) zu tragen. Die Temperatur im Mietgegenstand ist stets über 0°C.

Eine Kühlung findet nicht statt.

§ 3. Untervermietung

Der Mieter ist nicht berechtigt, die angemietete Lagerbox in irgendeiner Weise unterzuvermieten

§ 4. Betreten der Box durch den Vermieter

Der Vermieter oder von ihm eine beauftragte Person dürfen die Lagerbox nach rechtzeitiger Ankündigung zur Prüfung des Zustandes und zur Reparatur betreten. Bei Gefahr in Verzug ist der Vermieter ohne Ankündigungspflicht zum

Betreten und zu diesem Zweck auch zur Öffnung der Box befugt.

§ 5. Mietzins / Kaution / Zurückbehaltungsrecht / Aufrechnung

Mit dem vereinbarten Mietzins sind Betriebs- und Nebenkosten abgegolten. Der Vermieter kann sich wegen fälliger Ansprüche bereits während des Mietverhältnisses aus der Kaution befriedigen. Der Mieter ist dann verpflichtet, die Kautionssumme wieder auf den vereinbarten Betrag aufzustocken. Eine Aufrechnung der Aufstockung der Kaution durch den Mieter mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Ist der Mieter Unternehmer, steht ihm wegen Gegenansprüchen ein Zurückbehaltungsrecht gegen Ansprüche des Vermieters nur zu, wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen handelt.

§ 6. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund

Der Vermieter hat jederzeit das Recht zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages aus wichtigem Grund.

Ein solcher wichtiger Grund ist insbesondere dann gegeben

  • wenn sich der Mieter mit zwei Monatsmieten in Verzug befindet
  • der Mieter trotz Abmahnung wiederholt den die vorstehenden Nutzungs- und Zugangsregelungen verstößt

§ 7. Beendigung

Der Mieter ist verpflichtet, bei Beendigung des Mietverhältnisses die Box leer und sauber sowie das Schloss an den Vermieter auszuhändigen. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache fort, gilt das Mietverhältnis als verlängert.

§ 8. Mehrere Mieter

Sofern das Mietverhältnis mit mehreren Mietern geschlossen wurde, bevollmächtigen sich diese unter dem Vorbehalt des schriftlichen Widerrufs gegenseitig zur Entgegennahme von Erklärungen des Vermieters, insbesondere auch einer Kündigungserklärung des Vermieters. Zur Abgabe einseitiger Erklärungen durch den Mieter besteht keine Vollmacht. Ein Widerruf der Vollmacht wird erst für Erklärungen wirksam, die nach dem Zugang der Vollmacht bei dem Vermieter abgegeben werden.

§ 9. Schriftform

Andere als die in dem Mietvertrag in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen getroffene Vereinbarungen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform, dies gilt auch für die Schriftformklausel.

§ 10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Rastatt.

§ 11. Sonstiges

Der Mieter ist verpflichtet, etwaige Anschriftenänderungen dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Der Mieter ist nicht berechtigt, Rechte aus dem Mietvertrag ohne Zustimmung des Vermieters auf Dritte zu übertragen oder zu verpfänden.

§ 12. Salvatorische Klausel

Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass zu diesem Vertrag keinerlei mündliche Nebenabreden bestehen und jegliche Änderungen oder Ergänzungen der Schriftform bedürfen.

Sollten Klauseln aus diesem Vertrag nebst Anlagen unwirksam sein oder werden, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Klauseln aus dem Vertrag ihre Gültigkeit behalten sollen. Die unwirksame Klausel wird dann durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten Inhalt in rechtlich zulässiger Weise entspricht.

HAUSORDNUNG

1. Rauchverbot / Brandgefahr

Innerhalb der gesamten Anlage gilt absolutes Rauchverbot. Die Benutzung von offenem Licht und Feuer sind im Lagergebäude, als auch Außengelände ist untersagt.

2. Benutzung von Transporthilfen

Die Ein- oder Auszulagernden Gegenstände dürfen ausschließlich getragen werden, oder mit dem vom Vermieter zur Verfügung gestellten Transporthilfen transportiert werden. Die zur Verfügung gestellten Transportmittel sind mit Sorgfalt zu behandeln und die Gebrauchsanweisungen sind einzuhalten. Diese ergeben sich aus dem Aushang, bzw. können bei den Mitarbeitern von RMI GmbH erfragt werden. Nach dem Gebrauch sind die Transporthilfen an den vorgesehenen Platz zurückzustellen.

3. Anschluss von elektrischen Geräten

Es ist nicht erlaubt elektrische Geräte anzuschließen.

4. Nutzung des Lagerraums

Das Mietobjekt darf ausschließlich zur Ein- und Auslagerung von Gegenständen genutzt werden. Eine Nutzung zu Wohn- oder Arbeitszwecken ist nicht gestattet. Der Lagereinraum ist nicht zum Aufenthalt von Menschen und/oder zur Aufbewahrung von Tieren zu nutzen. Es dürfen weder gefährliche oder verderbliche Güter, insbesondere brennbare, entzündliche oder umweltschädigende Substanzen dürfen nicht gelagert werden.

Wegen Brandgefahr ist es verboten:

  • Kraftstoff, Öl und sonstige brennbare Stoffe aufzubewahren sowie um- und aufzufüllen,
  • Ein- oder Auslagerung von Kraftstoff- und Ölbehälter zu lagern,
  • Putzlappen und Putzwolle aufzubewahren,
  • Gegenstände, die wegen Undichtigkeit Brennstoff und Öl verlieren, einzulagern.

Alle technischen und behördlichen Vorschriften, insbesondere der Feuerwehr sind zu befolgen.

Der Lagerraum muss stets gut abgeschlossenen sein. Sie sind als Einziger für das ordnungsgemäße Abschließen Ihrer Lagereinheit verantwortlich. Dies hat mit einem Vorhängeschloss zu erfolgen.

5. Abfall / Abfallbeseitigung

Jeglicher Abfall ist aus dem Lagerraum zu entfernen und dieser sauber zu halten. Für die Sauberkeit Ihres angemieteten Lagerraums sind Sie selbst zuständig. Bei einer Kündigung kontrolliert der Mitarbeiter der RMI GmbH den Lagerraum hinsichtlich der Sauberkeit. Das Entfernen und der Transport von Abfall aus Ihrem angemieteten Lagerraum, sowie eine eventuelle Reinigung durch das Personal der RMI GmbH geht zu Ihren Lasten. Es ist unter keinen Umständen gestattet, in irgendeiner Form Abfall, Verpackungsmaterial oder ähnliches innerhalb der Anlage und des Außengeländes zurückzulassen.

6. Aufenthalt in der Gesamtanlage

Der Aufenthalt des Mieters in der Gesamtanlage ist nur zulässig zur Einlagerung bzw. zur Abholung der Gegenstände.

7. Beschädigung / Belästigung

Sie dürfen weder Ihren Lagerraum, noch die Anlage auf irgendeine Weise beschädigen, bzw. innerhalb der Anlage oder auf dem Außengelände Dritte belästigen oder ihnen Schaden zufügen. Falls es doch zu Beschädigungen kommt, sind diese unverzüglich mitzuteilen.

8. Verhalten im Brandfall

Im Brandfall ist das Gebäude umgehend zu verlassen. Beachten Sie hierfür die gekennzeichneten Fluchtwege.

9. Zutritt / Öffnungszeiten

Der Zutritt zur Mietsache besteht nur während der Öffnungszeiten von 6.00h – 20.00h. Der Vermieter behält sich vor, neben den allgemeinen Öffnungszeiten auch lagerraumspezifische Öffnungszeiten festzulegen. Die Öffnungszeiten können mit einer Frist von 2 Wochen jederzeit geändert werden. (Bekanntmachung durch Aushang).

VERBOTENE GEGENSTÄNDE

  • Nahrungsmittel oder verderbliche Waren
  • Tiere oder sonstige Lebewesen
  • Brennbare oder entzündliche Stoffe oder auch Flüssigkeiten wie Farben, Benzin oder Kraftstoff, Öl, Lösungsmittel oder Gase
  • Waffen
  • Sprengstoffe und Munition
  • Leicht entflammbare Materialien, oder andere explosive Stoffe
  • Drogen oder andere Rauschgifte
  • Chemikalien oder radioaktive Stoffe, sowie toxische Substanzen und biologische Kampfstoffe
  • Sondermüll, Giftmüll, Asbest oder andere gefährliche Stoffe oder Materialien
  • Substanzen die durch Emission Dritte gefährden oder beeinträchtigen können
  • Gegenstände die Rauch oder Gerüche absondern
  • Unter Druck stehende Gase
  • Verbotene Substanzen, Gegenstände oder unrechtmäßig erworbene Gegenstände
  • Fahrzeuge, Geräte etc. nicht mit Betriebsstoffen wie Benzin, Diesel, Öl und andere versorgt werden.
  • Auch das kurzzeitige Abstellen oder Zwischenlagern solcher Gegenstände oder Stoffe ist nicht gestattet.
  • Abfall, Müll